ANGELBESTIMMUNGEN

Seeordnung
Diese Seeordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sondern versteht sich als Ergänzung.

01. Schongebiete in denen nicht geangelt werden darf siehe Abbildung.
02. Es darf mit 2 Angeln geangelt werden.
03. Alle Angeln müssen mit Angelrollen ausgestattet sein.
04. Anfüttern ist bedingt gestattet. Info beim Vorstand.
05. Vom Boot wird grundsätzlich nur auf Raubfisch geangelt und ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
06. Beim Nachtangeln ist unnötiger Lärm zu vermeiden, besonders am Pumpenhaus. Das Nachtangeln ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
07. Uferbeschädigungen sind zu vermeiden.
08. Der Angelplatz ist sauber zu halten.
09. Schirmzelte, Zelte und Grillen ist nicht erlaubt.
10. Es gelten die Gesetzlichen Schonzeiten.
11. Es gelten die Gesetzlichen Mindestmaße.
12. Fangbeschränkung:
  • Karpfen 2 pro Woche
  • Schleie 2 pro Woche
  • Brassen über 40 cm 2 pro Woche

Der Vorstand

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