ASV Gute Hoffnung e. V. 1948


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- Satzungsänderung 2011 -

Auf der Jahreshauptversammlung am 09.01.2011
wurden 4 Satzungsänderungen beschlossen.


1. Änderung

§3

Mitgliedschaft

Bisher:
1. aktiven Mitgliedern
2. passiven Mitgliedern
3. Ehrenmitgliedern
4. aktiven Mitgliedern am Cappenberger-See
5. fördernden Mitgliedern

Die unter 1 bis 3 aufgeführten Mitglieder sind automatisch Mitglieder im Fischereiverband Westfalen und Lippe e. V.

Neu: Die unter 1 und 2 aufgeführten Mitglieder sind auch Mitglieder im Fischereiverband Westfalen und Lippe e. V.

2. Änderung

§9 Absatz c)

Organe des Vereins:
Bisher: Die Mitgliederversammlungen des Jahres werden auf der Jahreshauptversammlung mitgeteilt. Sollen Satzungsänderungen durchgeführt werden muß zu der entsprechenden Versammlung mit dem Hinweis auf die Satzungsänderung schriftlich eingeladen werden.

Neu: Die Mitgliederversammlungen des Jahres werden auf der Jahreshauptversammlung mitgeteilt. Sollen Satzungsänderungen oder Vorstandswahlen durchgeführt werden muß zu der entsprechenden Versammlung mit dem Hinweis auf die Satzungsänderung oder Vorstandswahl schriftlich eingeladen werden.

3. Änderung

§18

Auflösung des Vereins 1)

Bisher: Der Angelsportverein "Gute Hoffnung" e. V. löst sich auf, wenn die Mitgliederzahl unter 3 absinkt.

Neu: 1) entfällt komplett (ist gesetzlich geregelt)

4. Änderung

Gewässerordnung
Für den Cappenberger See
(letzter Absatz)

Bisher: Jedes Mitglied und jeder Gastangler ist verpflichtet, bei Ausübung der Angelfischerei folgende Papiere mitzuführen.

- den gültigen Jahresfischereischein
- den Fischererlaubnisschein
- die Mitgliedskarte seines Fischereiverbandes mit der gültigen Jahresmarke

Neu: Jedes Mitglied und jeder Gastangler ist verpflichtet, bei Ausübung der Angelfischerei folgende Papiere mitzuführen.

- den gültigen Jahresfischereischein
- den Fischereierlaubnisschein
- die Mitgliedskarte usw. entfällt


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